Moor-Heilbad Buchau gGmbH
Am Kurpark 1
88422 Bad Buchau
Fon 07582 800-0
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Wie auch andere Dienstleistungsunternehmen passen Rehakliniken ihre Abläufe an die Aufgabenstellungen der Corona-Pandemie an. Wir gestalten Ihren Reha-Aufenthalt wie gewohnt mit dem Ziel, gemeinsam mit Ihnen, eine nachhaltig erfolgreiche Reha zu erwirken. Der Weg hin zu diesem Ziel orientiert sich an den veränderten Rahmenbedingungen. Basis hierfür ist ein, an die Situation angepasstes, Hygienekonzept, das mit den Behörden und Ihren Kostenträgern abgestimmt ist. Die wichtigsten Punkte dazu haben wir hier auf der Informationsseite zu aktuellen Vorsichtsmaßnahmen zusammengefasst.
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Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen bundeseinheitlichen Kurzantrag zur Verfügung, welcher für Patienten gedacht ist, welche eine Reha aufgrund der Corona-Pandemie nicht abschließen konnten. Musste die Reha abgebrochen werden, kann die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht über das Formular G0101 neu beantragt werden.
Hinweis: Für eine Reha mit dem Kostenträger der Rentenversicherung gelten andere Regelungen, als für Reha mit dem Kostenträger der Krankenkassen.
Heimreisen während einer Rehamaßnahme sind grundsätzlich nur in begründeten Fällen und mit ärztlicher Genehmigung möglich. Insbesondere in der jetzigen Situation bedeutet jedes Fernbleiben der Rehaklinik z.B. durch eine vorrübergehende Heimreise, ein unnötiges Risiko. Dies kann im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit aller Patienten haben. Deswegen gilt aktuell ein ausnahmsloses Heimreiseverbot.
Das Thema Corona und die damit verbundenen Einschränkungen entwickeln sich nach wie vor dynamisch. Das Gesundheitszentrum Federsee arbeitet „gemeinsam für Ihre Gesundheit“. Das bedeutet mehr denn je, dass wir für Ihre gesundheitliche Sicherheit sorgen. Deswegen werden Abläufe, wo notwendig und möglich, angepasst. Tagesaktuell finden Sie alle Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen in unserer untenstehenden Übersicht.
Die hausinterne (mit den Behörden abgestimmte) Teststrategie orientiert sich an der gültigen Corona-Verordnung und an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Mit Corona-Symptomen ist eine Anreise untersagt.
Ja, nach ärztlicher Genehmigung, können Sie als Patient/untergebrachte Begleitperson die Adelindis Therme besuchen. Die Adelindis Therme ist, bis auf ein Außenbecken und des dazugehörigen Außenbereichs (Modernisierung), geöffnet. Der Besuch der Thermenlandschaft ist kostenfrei, für die Saunalandschaft ist eine Zuzahlung von täglich 6,50 € zu entrichten. Ein Test wird für den Zutritt nicht benötigt.
In medizinischen Einrichtungen besteht weiterhin eine ausnahmslose Maskenpflicht. Stoffmasken sind nicht ausreichend. Für die Schlossklinik sieht die Regelung wie folgt aus:
Ziel ist es das Ansteckungsrisiko für unsere besonders gefährdeten Patienten/-innen und Mitarbeiter/-innen möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund ist das Tragen eines MNS auch bei Therapien im Innenbereich notwendig. Bitte tragen Sie diese Verantwortung mit und denken Sie daran, dass man es einem Menschen nicht ansieht, ob er oder sie Risikopatient/-in ist. Durch Ihr Mitwirken schützen Sie diese Personen.
Informationen zur aktuellen Lage rund um das Virus, Risikogebieten und Verhaltensregeln finden Sie jederzeit auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, sowie über das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:
Gesundheitsministerium Baden-Württemberg
Für Rat suchende Bürger wurde seitens des Regierungspräsidiums eine Hotline eingerichtet. Diese wird fachlich vom Landesgesundheitsamt unterstützt.
Erreichbarkeit: täglich (auch am Wochenende) von 9 Uhr bis 18 Uhr, Tel: 071190439555
Das Kreisgesundheitsamt Biberach bietet eine Übersicht an häufig gestellten Fragen und Antworten. Sollten diese nicht ausreichen, ist auch dort eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.