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Moor-Heilbad Buchau gGmbH
Am Kurpark 1
88422 Bad Buchau
Fon 07582 800-0
Fax 07582 800-1666
info@federseeklinik.de
www.federseeklinik.de
Die Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes in Ihrer behandelnden Klinik sprechen frühzeitig mit Ihnen über die Rehabilitation, beantworten Ihre Fragen und stellen den Antrag beim zuständigen Kostenträger. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihr gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und dem Sozialdienst eine von Ihnen bevorzugte Rehaklinik zu nennen. Es wird dann vom Kostenträger geprüft, ob Ihrem Wunsch entsprochen werden kann. Der reibungslose Übergang in die Rehabilitationsmaßnahme wird im Anschluss von Ihrer behandelnden Akutklinik und der Schloss- bzw. Federseeklinik organisiert.
Schaubild für Ihren Weg zur Rehabilitation.
Operationen, Erkrankungen und Verletzungen haben zur Folge, dass Sie körperlich und psychisch in Ihrer Belastbarkeit sowie in Ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind. Das Ziel der Anschlussrehabilitation sowie der Heilverfahren ist es, diese verloren gegangenen Fähigkeiten wiederzuerlangen, Einschränkungen auszugleichen und Sie wieder an die Anforderungen des Alltags sowie des Berufslebens heranzuführen. Ihr Kostenträger (Rentenversicherung, gesetzliche und private Krankenkassen) gewährt dafür in der Regel eine mehrwöchige stationäre Therapie.
Je nach Ihren persönlichen und familiären Umständen, sowie Ihrer Erwartung können Sie als Berechtigter für eine Reha vom gesetzlichen Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch nehmen. Dies bedeutet, dass Sie bei der Erstellung Ihres Antrags für die Rehabilitation Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen angeben können und sollen.
Diese können sich auf folgende Punkte beziehen:
Alle Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht auf einen Blick – Sie haben die Wahl.
Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger.
Bei Fragen können Sie sich direkt an unsere Patientenaufnahme (Tel. 07582 800 1371) wenden.